Artikel 3 
Der TCH umfasst folgende Mitgliederkategorien: 
a) Ehrenmitglieder
b) Aktive
c) Passive
d) Junioren
e) Bambini 
Artikel 4 
Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden,  welche sich um den Club in aussergewöhnlicher Weise verdient gemacht  haben. Ihre Ernennung erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die  Generalversammlung. Ehrenmitglieder können ganz oder teilweise von ihren  finanziellen Verpflichtungen dem Club gegenüber befreit werden. Sie  geniessen die gleichen Rechte wie die Aktiven. 
Artikel 5 
Aktive können Damen und Herren werden, die nach den  Vorschriften des Schweizerischen Tennisverbandes das Juniorenalter  überschritten haben. 
Artikel 6 
Passive können Damen und Herren sowie juristische  Personen werden, die den Club unterstützen wollen, ohne am Spielbetrieb  teilzunehmen. Sie haben freien Zutritt zu den Plätzen und werden zu den  Clubanlässen eingeladen. 
Artikel 7 
Junioren sind Mädchen und Knaben, die nach den  Vorschriften des Schweizerischen Tennisverbandes das Aktivalter noch  nicht erreicht haben. 
Artikel 8 
Bambini sind Mädchen und Knaben bis und mit 9. Altersjahr. 
Artikel 9 
Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt durch den Vorstand. 
Artikel 10 
Mitglieder, welche ihren Verpflichtungen nicht  nachkommen, gegen die Statuten oder Haus- und Spielordnung verstossen,  oder sich durch ihr Benehmen missliebig machen, können durch den  Vorstand mit Spiel- oder Platzverbot von befristeter Dauer belegt  werden. In schwerwiegenden Fällen kann ein Mitglied durch den Vorstand  aus dem Club ausgeschlossen werden. Die Haus- und Spielordnung wird  anfangs Saison im Clubhaus ausgehängt. 
Artikel 11 
Austrittserklärungen müssen dem Vorstand vor der GV  eingereicht werden. Der Austritt gilt als vollzogen, wenn er vom  Vorstand bestätigt worden ist. Die Bestätigung erfolgt erst, wenn der  Austretende seinen finanziellen Verpflichtungen dem Club gegenüber  nachgekommen ist.