Spiel- und Hausordnung

Tennisanlage

Die Tennisanlage und das Clubhaus stehen während der Tennissaison jedem Clubmitglied zur Verfügung. Kinder sind von den Eltern oder der verantwortlichen Begleitperson zu beaufsichtigen und dürfen den Spielbetrieb nicht stören.

Die Mitglieder tragen zur Anlage, zu den Clubräumen und zum Inventar Sorge. Beschädigungen sind einem Vorstandsmitglied zu melden. Für nicht versicherte Schäden haftet die/der Fehlbare.

Hunde sind auf der ganzen Anlage an der Leine zu führen.

Versehentlich zurückgelassene Gegenstände werden in Verwahrung genommen und längstens bis Ende Saison aufbewahrt.

Wer als letzter die Anlage verlässt, ist dafür verantwortlich, dass die Beleuchtung ausgeschaltet ist sowie die Türen des Clubhauses und der Anlage geschlossen sind.

Schlüssel

Die Aktivmitglieder erhalten gegen ein Depot von Fr. 50.-- einen Schlüssel bei Vreni Brogle (Bewirtschaftung Clubbeizli). Junioren erhalten nur mit Unterschrift ihres gesetzlichen Vertreters einen Schlüssel.

Bei Clubaustritt muss der Schlüssel zurückgegeben werden, gleichzeitig wird das Depot zurückerstattet. Geht ein Schlüssel verloren, ist dies sofort einem Vorstandsmitglied zu melden und das Depot verfällt.

Tennisplätze

Die Tennisplätze sind von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet. Der Entscheid über die Bespielbarkeit der Plätze liegt beim Platchef und in seiner Abwesenheit bei der Spielleitung.

Die Plätze dürfen nur im Tennisdress, Sportkleidung, Trainingsanzug und in Tennisschuhen benützt werden.

Die Ballwurfmaschine darf von allen Aktivmitgliedern und Junioren benutzt werden. Jede Benutzung der Maschine muss ordnungsgemäss als Einzelspiel im Platzreservationssystem eingetragen werden.

Clubhaus

Das Clubhaus dient primär für clubinterne Zwecke. Für eine private Benützung des Clubhauses ist die Bewilligung eines Vorstandsmitgliedes einzuholen. Im Clubhaus ist das Rauchen verboten.

Die Küche sowie die Materialräume dürfen nur von den hierzu berechtigten Personen benützt werden. Die Berechtigung erteilt der Vorstand.

Im Clubhaus, insbesondere in den Duschräumen, Garderoben und WC-Anlagen, ist auf Reinlichkeit zu achten. Das Clubhaus darf nur mit sauberen Tennisschuhen betreten werden.

Spielbetrieb

Jeder Spieler muss sich vor Spielbeginn im Platzreservationssystem im Clubhaus oder von zuhause aus im Internet eintragen.

Die Spieldauer beträgt für ein Einzelspiel oder Doppelspiel jeweils 60 Minuten. Die Instandstellung der Plätze ist innerhalb dieser 60 Minuten vorzunehmen.

Es gehört zu den Pflichten der Spieler, nach Spielende den Platz mit dem Schleppnetz/Besen abzuziehen. Um Moosbildung zu vermeiden, bitte immer bis zu den Rändern des Tennisplatzes abziehen. Bei trockener und warmer Witterung muss der Platz vor Spielbeginn immer gespritzt werden.

Die Spielleitung ist berechtigt, einen oder mehrere Plätze für Wettkämpfe, Trainingsstunden für Interclub-Mannschaften, Juniorentraining oder für alle Mitglieder offenstehende Trainingsstunden zu reservieren.

Für den Tennislehrer kann ein Platz zu den vereinbarten Zeiten reserviert werden. Auf diesem Platz kann der Tennislehrer auch Nichtmitgliedern Unterricht erteilen. Wird der Platz vom Tennislehrer nicht beansprucht, darf er von anderen Clubmitgliedern belegt werden.

Jedes Aktivmitglied darf Gäste zum Tennisspielen einladen. Diese sind im Platzreservationssystem als Gäste einzutragen (siehe Beschreibung im Clubhaus neben Touchscreen). Dem Aktivmitglied werden für Gäste, die in einem anderen Tennisclub Mitglied sind Fr. 5.-- verrechnet. Für Gäste ohne Mitgliedschaft in einem anderen Tennisclub werden dem Aktivmitglied Fr. 10.-- in Rechnung gestellt.

Junioren sind ab 17:00 Uhr und an Wochenenden nur spielberechtigt, sofern keine Aktivmitglieder warten müssen. Ausnahmen: Junioren die Aktiv-Interclub spielen oder eine berufliche Tätigkeit ausüben.

Schlussbestimmungen

Für Personen- und Sachschäden, welche in Missachtung dieser Spiel-/Hausordnung, anderen Anordnungen des Clubs oder gesetzlicher Bestimmungen verursacht werden, haftet die/der Schädiger/in persönlich unter Ausschluss der Haftung des Clubs. Wer Kinder oder Nichtmitglieder auf den Platz führt, haftet für die von diesen verursachten Schäden. Insbesondere hat die Kosten der Instandstellung der Plätze zu ersetzen

  • wer nicht auf spielbaren Plätzen spielt
  • wer auf gesperrten Plätzen spielt
  • wer Plätze nicht in Tennisschuhen betritt.

Reklamationen oder Anregungen zu dieser Spiel-/Hausordnung sind an den Vorstand zu richten. Die vorliegenden Bestimmungen treten auf die Spielsaison 2013 in Kraft. Im Weiter gelten die Statuten des TC Herblingen.

Schaffhausen, Februar 2013
Der Vorstand