Artikel 3 – Mitgliederkategorien
Der TCH führt folgende Mitgliederkategorien:
- Ehrenmitglieder
- Aktivmitglieder
- Junior:innen
- Bambini
- Passive und Gönner:innen
Artikel 4
Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, welche sich um den Club in aussergewöhnlicher Weise verdient gemacht haben. Ihre Ernennung erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung. Ehrenmitglieder können ganz oder teilweise von ihren finanziellen Verpflichtungen dem Club gegenüber befreit werden. Sie geniessen die gleichen Rechte wie die Aktiven.
Artikel 5
Aktive können Damen und Herren werden, die nach den Vorschriften des Schweizerischen Tennisverbandes das Juniorenalter überschritten haben.
Artikel 6
Passive können Damen und Herren sowie juristische Personen werden, die den Club unterstützen wollen, ohne am Spielbetrieb teilzunehmen. Sie haben freien Zutritt zu den Plätzen und werden zu den Clubanlässen eingeladen.
Artikel 7
Junioren sind Mädchen und Knaben, die nach den Vorschriften des Schweizerischen Tennisverbandes das Aktivalter noch nicht erreicht haben.
Artikel 8
Bambini sind Mädchen und Knaben bis und mit 9. Altersjahr.
Artikel 9 – Aufnahme und Austritt
Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.
Der Austritt muss vor der Generalversammlung schriftlich erklärt werden und wird wirksam, sobald alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt sind.
Artikel 10 – Rechte und Pflichten
Die Mitglieder anerkennen diese Statuten, die Haus- und Spielordnung sowie die Statuten und Reglemente von Swiss Tennis.
Sie haben Antragsrecht an die Generalversammlung und das Recht auf Benützung der Clubanlagen gemäss den Vereinsregeln.
Mitglieder, die gegen die Statuten oder die Hausordnung verstossen, können vom Vorstand mit Spielverbot oder – in schweren Fällen – Ausschluss belegt werden.